Was muss ich tun, um meine Wohnung an Touristen zu vermieten?
Rechtliche Checkliste in Andalusien: Zustimmung der Eigentuemergemeinschaft, DRCU, Eintrag im Tourismusregister und NRA fuer Kurzzeitvermietung.
1. Zustimmung der Eigentuemergemeinschaft pruefen
- Wenn Ihre Immobilie Teil einer Eigentuemergemeinschaft ist, kann eine Zustimmung von 3/5 (Eigentuemer und Miteigentumsanteile) erforderlich sein, um touristische Vermietung zu erlauben.
2. DRCU (Staedtebauliche Vertraeglichkeit) einholen
- Dieses Dokument bestaetigt die Vertraeglichkeit der touristischen Nutzung mit dem Staedtebaurecht.
- Beantragung beim Rathaus (Stadtplanung) oder ueber eine autorisierte ECU.
3. Eintragung im Tourismusregister Andalusiens (Touristische Wohnungen)
- Offizielle Seite der Junta de Andalucia: https://www.juntadeandalucia.es/organismos/turismoyandaluciaexterior/areas/registro-turismo/establecimientos-servicios/paginas/viviendas-turisticas.html
- Option „Verantwortliche Erklaerung einreichen“ waehlen.
- Online-Formular mit digitalem Zertifikat oder Cl@ve ausfuellen.
- DRCU beifuegen.
- Absenden und den Nachweis speichern.
4. NRA (Registrierungsnummer fuer Kurzzeitvermietung) beantragen
- Dieser Schritt ist verpflichtend, um Ihre NRA zu erhalten.
- Portal des Wohnungsministeriums: https://www.mivau.gob.es/vivienda/ventanilla-unica/alquiler-de-alojamientos-de-corta-duracion
- Anmeldung mit digitalem Zertifikat oder Cl@ve.
- Objektdaten eintragen und NRA erhalten.
- Die NRA muss in allen Inseraten erscheinen (Airbnb, Booking usw.).
Touristische Vermietung in Andalusien erfordert konkrete rechtliche Schritte. Mit den richtigen Unterlagen und professioneller Begleitung ist es jedoch einfacher als gedacht. BlancaReal unterstuetzt Sie fuer eine sichere und stressfreie Abwicklung.